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Oktober 2026
Hoheitszeichen auf Abzeichen: Was erlaubt ist
Bundesadler, Landeswappen, Polizeistern: Warum wir vor jeder Produktion prüfen, ob eure Einheit das Zeichen verwenden darf.

Viele Einheiten möchten auf ihrem Abzeichen das Zeichen tragen, unter dem sie Dienst tun: den Bundesadler, das Landeswappen oder den Polizeistern. Das ist verständlich, aber nicht immer erlaubt.
Was geschützt ist
Das Wappen des Bundes, der Bundesadler und die Landeswappen sind Hoheitszeichen. Wer sie unbefugt benutzt, handelt nach § 124 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ordnungswidrig. Ähnlich geschützt ist das Rote Kreuz (§ 125). Auch Polizeisterne und die Abzeichen einzelner Behörden gehören den jeweiligen Dienstherren.
Was das für euer Abzeichen heißt
Für Hoheitszeichen braucht ihr eine Berechtigung, meist über eure Dienststelle.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Behörde.
Eigene Motive eurer Einheit, etwa Tiere, Orte oder Fahrzeuge, sind in der Regel kein Problem.
So machen wir es
Bevor wir produzieren, prüfen wir euren Entwurf. Enthält er ein Hoheitszeichen, fragen wir nach der Berechtigung. Fehlt sie, gestaltet unser Designstudio eine Variante, die ohne das Zeichen genauso nach eurer Einheit aussieht.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.



